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Berufsunfähigkeitversicherung
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Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfall die versicherte Person
voraussichtlich mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung zu mindestens 50%
außerstande ist, den vor dem Versicherungsfall zuletzt ausgeübten Beruf,
so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung eingerichtet war,
auszuüben. Die Berufsunfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen und die
versicherte Person darf in dieser Zeit keine andere Tätigkeit ausüben,
welche der Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung
entspricht. |
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| Siehe auch: |
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Rentenversicherung |
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Lebensversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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