Berufsunfähigkeitversicherung
 

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Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall die versicherte Person voraussichtlich mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung zu mindestens 50% außerstande ist, den vor dem Versicherungsfall zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung eingerichtet war, auszuüben. Die Berufsunfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen und die versicherte Person darf in dieser Zeit keine andere Tätigkeit ausüben, welche der Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung entspricht.

 
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Siehe auch:
Rentenversicherung
Lebensversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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