Bürgerentlastungsgesetz

Das Bürgerentlastungsgesetz
 

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Durch das neue Bürgerentlastungsgesetz sind seit dem 1. Januar 2010 die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzbar. Je nach steuerlicher Veranlagung sind so jährlich über 2.000 € mehr netto für Sie drin! Für die meisten Bürger macht sich das Netto-Plus jeden Monat gleich auf ihrem Gehaltszettel bemerkbar

 
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Siehe auch:

Versicherungsschutz

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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