Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Einzelfahrerrabatt hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Einzelfahrerrabatt

Der Einzelfahrerrabatt ist der KFZ-Versicherung zuzuordnen. Wird das Kraftfahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer geführt, wird von fast allen Versicherungen ein Einzelfahrerrabatt (auch Alleinfahrerrabatt genannt) gewährt. Änderungen, wenn z. B. der Ehepartner, Lebensgefährte, Kind oder sonstige Personen das KFZ führen, müssen der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden.

Werden bei Antragstellung falsche Angaben gemacht oder werden während der Vertragslaufzeit die Änderungen vom Versicherungsnehmer nicht angezeigt, so kann der Versicherer eine Vertragsstrafe verlangen und/oder den Versicherungsbeitrag erhöhen.

 
Siehe auch:

Kfz-Versicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111
 
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