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Einzelfahrerrabatt
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Einzelfahrerrabatt |
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Der Einzelfahrerrabatt ist der KFZ-Versicherung zuzuordnen. Wird das
Kraftfahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer geführt, wird von
fast allen Versicherungen ein Einzelfahrerrabatt (auch
Alleinfahrerrabatt genannt) gewährt. Änderungen, wenn z. B. der
Ehepartner, Lebensgefährte, Kind oder sonstige Personen das KFZ führen,
müssen der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden.
Werden bei Antragstellung falsche Angaben gemacht oder werden während
der Vertragslaufzeit die Änderungen vom Versicherungsnehmer nicht
angezeigt, so kann der Versicherer eine Vertragsstrafe verlangen
und/oder den Versicherungsbeitrag erhöhen. |
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| Siehe auch: |
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Kfz-Versicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111 |
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