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Endalter
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Endalter |
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Das Endalter ist der Kapitalbildenden Lebensversicherung zuzuordnen. Es
ist das Alter, mit dem die Versicherte Person bzw. der Antragsteller die
bis dahin erwirtschaftete Ablaufleistung erhält. Seit einigen Jahren
wird vermehrt der sogenannte flexible Ablauf angeboten, d. h., dass z.
B. die letzten 6 Jahre der Vertragslaufzeit wahlweise über die
vereinbarte Ablaufleistung verfügt werden kann und das Endalter demnach
flexibel ist. Das Endalter ist grundsätzlich bei Vertragsabschluss frei
zu wählen, jedoch sollten in jedem Fall die steuerlichen Konsequenzen
berücksichtigt werden. |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
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Vertragslaufzeit |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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