Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Erlebensfallversicherung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Erlebensfallversicherung

Die Erlebensfallversicherung sieht vor, dass der Versicherungsnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt (Endalter) eine Leistung in Form einer Erlebensfallsumme von der Versicherung erhält. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer diesen Zeitpunkt persönlich erlebt. Die Erlebensfallversicherung ist eine häufig vorkommende Variante der allg. Lebensversicherung bzw. der gemischten Lebensversicherung.

 
Siehe auch:

Lebensversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
© by ISET GmbH 2010 Versicherungen A-Z | Versicherungsvergleich | Vergleichsrechner |