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Erlebensfallversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Erlebensfallversicherung |
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Die Erlebensfallversicherung sieht vor, dass der Versicherungsnehmer zum
vereinbarten Zeitpunkt (Endalter) eine Leistung in Form einer
Erlebensfallsumme von der Versicherung erhält. Voraussetzung ist, dass
der Versicherungsnehmer diesen Zeitpunkt persönlich erlebt. Die
Erlebensfallversicherung ist eine häufig vorkommende Variante der allg.
Lebensversicherung bzw. der gemischten Lebensversicherung. |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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