Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Ist der Erwerbsunfähigkeitsversicherte nicht mehr in der Lage, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben, setzt die Leistungspflicht der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung spielen entgegen der Berufsunfähigkeitsversicherung, der derzeitige Beruf und das Einkommen keine Rolle. Da das zu tragende Risiko des Erwerbsunfähigkeitsversicherers gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung wesentlich geringer ist, stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine kostengünstige Alternative da. Der Abschluss der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist als selbstständiger Vertrag oder in Verbindung mit einer Kapitallebens-, Renten-, Fondgebundenen- oder Risikolebensversicherung möglich.

 
Siehe auch::

Berufsunfähigkeitsversicherung

Lebensversicherung

Rentenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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