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Erwerbsunfähigkeitsversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Erwerbsunfähigkeitsversicherung |
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Ist der Erwerbsunfähigkeitsversicherte nicht mehr in der Lage,
irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben, setzt die
Leistungspflicht der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein. Bei der
Erwerbsunfähigkeitsversicherung spielen entgegen der
Berufsunfähigkeitsversicherung, der derzeitige Beruf und das Einkommen
keine Rolle. Da das zu tragende Risiko des
Erwerbsunfähigkeitsversicherers gegenüber der
Berufsunfähigkeitsversicherung wesentlich geringer ist, stellt die
Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine kostengünstige Alternative da. Der
Abschluss der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist als selbstständiger
Vertrag oder in Verbindung mit einer Kapitallebens-, Renten-,
Fondgebundenen- oder Risikolebensversicherung möglich. |
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| Siehe auch:: |
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Berufsunfähigkeitsversicherung |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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