|
 |
|
|
|
Fahrzeughalter
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
|
Fahrzeughalter |
|
Juristisch gesehen ist der Kfz-Fahrzeughalter die Person, die das
Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die
Verfügungsgewalt innehält. Grundsätzlich erfolgt bei der behördlichen
Kfz-Zulassung zum Straßenverkehr die Eintragung des Halters in den
Fahrzeugbrief. Diese Eintragung findet erst dann statt, wenn der Halter
den Nachweis einer abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung
(Versicherungsbestätigungskarte) gemäß Pflichtversicherungsgesetz
erbringen kann. Der Fahrzeughalter unterliegt allein aus der
Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges heraus der Gefährdungshaftung. Die
Person des Fahrzeughalters muss nicht zwangsläufig der Fahrer oder
Eigentümer sein. |
| |
| Siehe auch: |
|
Kfz-Versicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111 |
|