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Folgeprämie
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Folgeprämie |
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Sind alle der Erstprämie folgenden Prämien. Die einzelnen Prämien
beziehen sich grundsätzlich auf die vertraglich vereinbarten
Versicherungsperioden. Wann eine Folgeprämie fällig wird, ist dem
Versicherungsvertrag zu entnehmen. Alle Versicherungsprämien (Erstprämie
und Folgeprämie) sind im Voraus fällig. Die Zahlung der Prämie durch den
Versicherungsnehmer erfolgt üblicherweise durch manuelle Überweisung
oder per Lastschrifteinzug. Der Versicherungsnehmer unterliegt der
Rechtspflicht zur Prämienzahlung an den Versicherer. |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Rentenversicherung |
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Krankenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111 |
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