Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Gefährdungshaftung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Gefährdungshaftung

Weitestgehend sieht der Gesetzgeber vor, dass eine Schadenersatzpflicht nur bei einem nachgewiesenen Verschulden des Schädigers eintritt. Die Gefährdungshaftung hingegen ist die Haftung aufgrund Besitz, Betrieb oder Unterhalt einer Einrichtung oder eines Gefahrenbereiches, welche eine Gefahrenquelle bzw. ein Risiko darstellt. Sie tritt auch dann ein, wenn kein direktes Verschulden vorliegt.
Der Gefährdungshaftung unterliegt z. B. der Öltankbesitzer, der Hundehalter und der Fahrzeughalter.

 
Siehe auch:

Wohngebäudeversicherung

Kfz-Versicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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