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Gefährdungshaftung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Gefährdungshaftung |
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Weitestgehend sieht der Gesetzgeber vor, dass eine Schadenersatzpflicht
nur bei einem nachgewiesenen Verschulden des Schädigers eintritt. Die
Gefährdungshaftung hingegen ist die Haftung aufgrund Besitz, Betrieb
oder Unterhalt einer Einrichtung oder eines Gefahrenbereiches, welche
eine Gefahrenquelle bzw. ein Risiko darstellt. Sie tritt auch dann ein,
wenn kein direktes Verschulden vorliegt.
Der Gefährdungshaftung unterliegt z. B. der Öltankbesitzer, der
Hundehalter und der Fahrzeughalter. |
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| Siehe auch: |
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Wohngebäudeversicherung |
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Kfz-Versicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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