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Gesetzliche
Rentenversicherung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Gesetzliche
Rentenversicherung |
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Gesetzliche Rentenversicherung ist die Bezeichnung für ein von
Nationalstaaten geschaffenes gesetzliches Alters- und/oder
Hinterbliebenensicherungssystem, das zusätzlich oft auch zur Absicherung
gesundheitlicher Risiken dient. Die Bezeichnung Versicherung ist dabei
im engeren Sinne unzutreffend, da die Beiträge nicht mit dem
versicherten Risiko korreliert sind und die spätere Leistung aus der
Rentenversicherung nicht aus diesen Beiträgen, sondern nach dem
Solidaritätsprinzip innerhalb einer Solidargemeinschaft aus einer Abgabe
von Dritten und aus Steuern erbracht wird (siehe Generationenvertrag).
Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung entweder nach dem
Umlage- oder nach dem Kapitaldeckungsverfahren. |
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| Siehe auch: |
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Rentenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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