Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Gesetzliche Rentenversicherung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung ist die Bezeichnung für ein von Nationalstaaten geschaffenes gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das zusätzlich oft auch zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient. Die Bezeichnung Versicherung ist dabei im engeren Sinne unzutreffend, da die Beiträge nicht mit dem versicherten Risiko korreliert sind und die spätere Leistung aus der Rentenversicherung nicht aus diesen Beiträgen, sondern nach dem Solidaritätsprinzip innerhalb einer Solidargemeinschaft aus einer Abgabe von Dritten und aus Steuern erbracht wird (siehe Generationenvertrag).

Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung entweder nach dem Umlage- oder nach dem Kapitaldeckungsverfahren.

 
Siehe auch:

Rentenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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