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Gesundheitsprüfung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Gesundheitsprüfung |
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Der Versicherer verlangt im Allgemeinen zu folgenden Versicherungen eine
Gesundheitsprüfung:
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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Erwerbsunfähigkeitsversicherung
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Pflegerentenversicherung
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Lebensversicherung
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Private Krankenversicherung
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Kranken-Zusatzversicherung
Die Gesundheitsprüfung erfolgt erstmals über den Versicherungsantrag in
Form von Gesundheitsfragen. Anhand dieser beurteilt der Versicherer das
zu tragende Risiko. Zu beachten ist, dass schon im Antrag eine
Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht vereinbart wird. Im Falle
einer nicht eindeutigen Risikobewertung kann der Versicherer den im
Antrag angegeben Arzt, das Krankenhaus oder den Vorversicherer, über den
Gesundheitszustand befragen. Der Versicherer kann aufgrund der
erhaltenen Erkenntnisse den Antrag ablehnen, mehr Beitrag verlangen oder
Leistungen ausschließen. Eine Kombination aus Mehrbeitrag und Ausschluss
ist auch möglich. Solche Abweichungen vom Antrag muss der
Versicherungsnehmer schriftlich bestätigen, ansonsten kommt kein
Versicherungsvertrag zustande.
Je
nach Absicherungshöhe ist die ärztliche Untersuchung oder die Vorlage
eines aktuellen ärztlichen Attestes Pflicht.
Grundsätzlich müssen alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet
werden! Siehe hierzu auch unter Vorvertragliche Anzeigepflicht. |
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| Siehe auch: |
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Krankenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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