Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Gesundheitsprüfung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Gesundheitsprüfung

Der Versicherer verlangt im Allgemeinen zu folgenden Versicherungen eine Gesundheitsprüfung:

- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Pflegerentenversicherung
- Lebensversicherung
- Private Krankenversicherung
- Kranken-Zusatzversicherung

Die Gesundheitsprüfung erfolgt erstmals über den Versicherungsantrag in Form von Gesundheitsfragen. Anhand dieser beurteilt der Versicherer das zu tragende Risiko. Zu beachten ist, dass schon im Antrag eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht vereinbart wird. Im Falle einer nicht eindeutigen Risikobewertung kann der Versicherer den im Antrag angegeben Arzt, das Krankenhaus oder den Vorversicherer, über den Gesundheitszustand befragen. Der Versicherer kann aufgrund der erhaltenen Erkenntnisse den Antrag ablehnen, mehr Beitrag verlangen oder Leistungen ausschließen. Eine Kombination aus Mehrbeitrag und Ausschluss ist auch möglich. Solche Abweichungen vom Antrag muss der Versicherungsnehmer schriftlich bestätigen, ansonsten kommt kein Versicherungsvertrag zustande.

Je nach Absicherungshöhe ist die ärztliche Untersuchung oder die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes Pflicht.

Grundsätzlich müssen alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Siehe hierzu auch unter Vorvertragliche Anzeigepflicht.

 
Siehe auch:

Krankenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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