Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

Hausrat hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Hausrat

Vereinfacht kann man sagen, das alle beweglichen Sachen, die man beim Einzug in die Wohnung gebracht hat als Hausrat definierbar ist.
Dazu zählen i. d. R.:

Einrichtungsgegenstände, z.B. Möbel, Bilder und Pflanzen.

Gebrauchsgegenstände, z.B. Geschirr, Töpfe und jede Art von Wäsche.

Verbrauchsgegenstände, z.B. Nahrungsmittel, Putzmittel und Hygieneartikel. Außerdem zählen Bargeld, Garten- und diverse Sportgeräte sowie beruflich genutzte Arbeitsgeräte dazu.

 
Siehe auch:

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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