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Hausrat
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Hausrat |
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Vereinfacht kann man sagen, das alle beweglichen Sachen, die man beim
Einzug in die Wohnung gebracht hat als Hausrat definierbar ist.
Dazu zählen i. d. R.:
Einrichtungsgegenstände, z.B. Möbel, Bilder und Pflanzen.
Gebrauchsgegenstände, z.B. Geschirr, Töpfe und jede Art von Wäsche.
Verbrauchsgegenstände, z.B. Nahrungsmittel, Putzmittel und
Hygieneartikel. Außerdem zählen Bargeld, Garten- und diverse Sportgeräte
sowie beruflich genutzte Arbeitsgeräte dazu. |
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| Siehe auch: |
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Hausratversicherung |
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Wohngebäudeversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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