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Obliegenheiten
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung,
VersicherungenA-Z, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Obliegenheiten |
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Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften, die sich aus dem
Versicherungsvertragsgesetz (z.B. die Gefahrerhöhung) und dem
Versicherungsvertrag ergeben. Beim Versicherungsvertrag ergeben sich die
Obliegenheiten in der Regel aus den Versicherungsbedingungen. Bei einer
Obliegenheitsverletzung wird der Versicherer möglicherweise von der
Verpflichtung zur Leistung frei. Es lohnt sich in jedem Fall, nach
Abschluss eines Versicherungsvertrages die Versicherungs- bedingungen
sorgfältig zu lesen. So lässt sich bei einem Versicherungsfall so manche
unangenehme Überraschung vermeiden! |
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| Siehe auch: |
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Versicherungsschutz |
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Versicherungspolice |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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