Krankenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69

 

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Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (z.B. die Gefahrerhöhung) und dem Versicherungsvertrag ergeben. Beim Versicherungsvertrag ergeben sich die Obliegenheiten in der Regel aus den Versicherungsbedingungen. Bei einer Obliegenheitsverletzung wird der Versicherer möglicherweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. Es lohnt sich in jedem Fall, nach Abschluss eines Versicherungsvertrages die Versicherungs- bedingungen sorgfältig zu lesen. So lässt sich bei einem Versicherungsfall so manche unangenehme Überraschung vermeiden!

 
Siehe auch:

Versicherungsschutz

Versicherungspolice

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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