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Anzeigepflicht
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Anzeigepflicht |
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Die Anzeigepflicht ist eine
Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Er
hat u. a. folgende Anzeigepflichten zu erfüllen:
Bei Antragstellung oder Abschluss eines
Versicherungsvertrages, muss er
das Versicherungsunternehmen über Art und Umfang des zu versichernden
Risikos wahrheitsgemäß und vollständig aufklären.
Tritt eine Änderung des versicherten Risikos ein (z. B. eine
Gefahrerhöhung), so muss er diese dem Versicherer anzeigen.
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses, muss er den Versicherer
wahrheitsgemäß und vollständig alle schadenrelevante Umstände anzeigen.
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| Siehe auch: |
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Versicherungsvertrag |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Stand 23.05.2011 |
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