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Arglistige Täuschung
hat folgende
Bedeutung im Zusammenhang für:
Krankenversicherungen,
Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz
Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67,
Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon |
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Arglistige Täuschung |
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Eine Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Antragsteller vorsätzlich
falsche Angaben macht oder erhebliche Gefahrumstände des zu
beantragenden bzw. zu versichernden Risikos verschweigt, um dadurch eine
Annahme des Antrages in seinem Interesse zu erwirken. Den Nachweis einer
arglistigen Täuschung hat der Versicherer zu erbringen. Kann der
Versicherer diesen erbringen, hat er die Möglichkeit den Vertrag
anzufechten, was zur Folge hat, dass dieser von Anfang an nichtig ist
(so als hätte der Versicherungsvertrag nie bestanden). |
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| Siehe auch: |
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Vorvertragliche
Anzeigepflicht |
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Rentenversicherung |
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Krankenversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Stand 23.05.2011 |
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