Krankenversicherung

 

Arglistige Täuschung hat folgende Bedeutung im Zusammenhang für: Krankenversicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenversicherungsvergleich, Zusatz Krankenversicherung, Versicherungen, Rentenversicherung, Rente mit 67, Rente mit 69, Rentenänderungen, Versicherungslexikon

 

Arglistige Täuschung

Eine Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Antragsteller vorsätzlich falsche Angaben macht oder erhebliche Gefahrumstände des zu beantragenden bzw. zu versichernden Risikos verschweigt, um dadurch eine Annahme des Antrages in seinem Interesse zu erwirken. Den Nachweis einer arglistigen Täuschung hat der Versicherer zu erbringen. Kann der Versicherer diesen erbringen, hat er die Möglichkeit den Vertrag anzufechten, was zur Folge hat, dass dieser von Anfang an nichtig ist (so als hätte der Versicherungsvertrag nie bestanden).

 
Siehe auch:
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Rentenversicherung
Krankenversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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