|
 |
|
|
|
Versicherungen A-Z |
|
|
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung gehört zu den Individualversicherungen in Form
einer Personenversicherung. In der Lebensversicherung ist der Todesfall,
der Erlebensfall zu einem bestimmten Zeitpunkt, aber auch die schwere
Krankheit, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit
dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren, je nach individueller
Vereinbarung versichert. Unterschieden wird zwischen der
kapiltalbildenden Lebensversicherung, welche den Todes- und Erlebensfall
absichert, und der Risiko-Lebensversicherung, die lediglich den
Todesfall absichert oder als Trägerversicherung für andere
Versicherungen wie z.B. die Berufsunfähigkeits-Rentenversicherung
fungiert.
Auch wenn die Steuerreform einige gravierende Einschnitte zur
Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen vornahm, bleiben die
Lebensversicherungsprodukte, nach wie vor, sozialpolitisch und
volkswirtschaftlich der bedeutendste Versicherungszweig zur Alters- und
Hinterbliebenenvorsorge. Gerade im Rahmen der Drei-Säulen-Theorie
ergänzt sie die gesetzliche und die betriebliche Altersvorsorge.
Grundlegend kann man sagen, dass die Lebensversicherung folgende Risiken
abdecken kann:
-
Erlebensfallrisiko (Auszahlung an den Versicherungsnehmer)
- Todesfallrisiko (Auszahlung an die Bezugsberechtigt Person)
- Berufsunfähigkeitsrisiko (Zahlung einer monatlichen BU-Rente)
- Pflegerisiko (Zahlung einer monatlichen Pflegerente)
- Unfalltod (Zahlung einer zusätzlichen Unfall-Todesfallleistung)
Der Begriff Lebensversicherung ist als
übergeordneter Begriff zu verstehen, der zahlreiche Versicherungsformen
und auch Gestaltungsmöglichkeiten in sich vereint. So zählen zu den
gängigsten Versicherungsformen der Lebensversicherung:
-
Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- u. Erlebensfall
- Fondsgebundene Lebensversicherung auf den Todes- u. Erlebensfall
- Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Risikolebensversicherung
- Risikoversicherung für verbunden Leben |
| Siehe auch:: |
|
Rentenversicherung |
|
Fondsversicherung |
|
Kapitalversicherung |
| |
Rentenversicherungen
Private
Rentenversicherungan>
Die private Rentenversicherung dient mittlerweile als notwendige Füllung
der Versorgungslücke im Alter und wird auch als ein Standbein des
3-Säulen-Modell bezeichnet. Oft genutzte Arten der Altersvorsorge der
Rente mit 67 oder der vielleicht kommenden Rente mit 69 sind die Riester
Rente und die Rürup Rente.
Riester Rente
Die Riesterrente ist eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge, die
über staatliche Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug gefördert wird.
Rürup Rente
Die Rürup-Rente stellt ebenfalls eine wichtige private
Altersvorsorge mit staatlicher Förderung dar. Sie wird langläufig auch
Basisrente genannt.
Beide Vorsorgen helfen Ihnen, im Alter Ihren Lebensstandard zu halten.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung.
Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder
Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren
Hinterbliebene. Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind
nach dem SGB VI: — Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe, —
Zahlung von Renten und Zusatzleistungen, — Zahlung von Beiträgen zur
Krankenversicherung der Rentner (KVdR), |
| Siehe auch: |
|
Lebensversicherung |
|
Versicherungsschutz |
|
Fondsversicherung |
| |
|
Fondsgebundene
Lebensversicherung
Eine Fondsgebundene Lebensversicherungen unterscheiden sich von den
herkömmlichen Lebensversicherungen, als das Kapitalanlagerisiko vom
Versicherer auf den Versicherungsnehmer übergeht. Die Besonderheiten im
Vergleich zu konventionellen Versicherungen im Überblick:
-
Todesfallschutz
-
Verfügbarkeit des Kapitals
-
Leistungsgarantien
-
Renditeerwartung
-
Ablaufleistung
Der Versicherungscharakter der fondsgebundenen Lebensversicherung
besteht im Todesfallschutz. Allerdings wird die fondsgebundene
Lebensversicherung weniger als Versicherung auf den Todes- und
Erlebensfall genutzt als zur steuerlich begünstigten Kapitalanlage. Die
Todesfallsumme muss immer so hoch sein wie 60 Prozent der über die
Gesamtlaufzeit eingezahlten Beiträge, damit der Vertrag steuerlich
anerkannt wird. Im Falle des Todes wird entweder die vereinbarte
Versicherungssumme ausgezahlt oder, wenn das Fondsguthaben diesen Betrag
übersteigt, das Fondsguthaben ausgezahlt. Möchte ein Versicherungsnehmer
vorzeitig über das Kapital verfügen, wird bei einer kapitalgebundenen
Versicherung nicht der Rückkaufswert ausgezahlt, sondern der Wert der
Fondsanteile zum Tageskurs ermittelt, dieser Betrag wird dann
ausgezahlt. Damit kann jeder Versicherte, der die Anzahl seiner
Fondsanteile kennt, mithilfe der Tagespresse ermitteln, welchen Wert
sein Vertrag zum jeweiligen Tag hat. |
| Siehe auch: |
|
Lebensversicherung |
|
Rentenversicherung |
| |
|
Risiko-Lebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist eine Versicherung auf den Todesfall.
Die Laufzeit liegt üblicherweise zwischen 5 und 20 Jahren. Je länger die
Laufzeit gewählt wird, desto höher fallen die Beiträge aus. Gleiches
gilt auch für das Eintrittsalter der versicherten Person, je älter sie
ist, desto mehr Versicherungsbeitrag ist zu zahlen. Die
Versicherungssumme kann gleichbleibend, fallend oder steigend gewählt
werden. Tritt der Todesfall der versicherten Person während der Laufzeit
nicht ein, erlischt der Vertrag zum vereinbarten Ablauf ohne
Geldleistung.
Im
Allgemeinen bietet die Risikolebensversicherung einen günstigen
Hinterbliebenschutz oder Gläubigerschutz bei Verbindlichkeiten des
Versicherungsnehmers.
Die Risikolebensversicherung gibt es auch in diversen Varianten als
Hauptversicherung mit Zusatzversicherungen. Eine der gängigsten
Zusatzversicherungen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. |
| Siehe auch: |
|
Rentenversicherung |
|
Berufsunfähigkeitsversicherung |
|
Versicherungsschutz |
| |
|
Private
Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherungen (PKV) handelt es sich um
Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von privatrechtlichen
Unternehmen unterhalten werden. Sie unterstehen, wie auch andere
Versicherungsgesellschaften, ebenso der Rechts- und Finanzaufsicht des
Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV). Im Vergleich dazu
sind die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im deutschen
Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen verankert.
Die größten Unterschiede ergeben sich aus der Tatsache, dass die GKV
gesetzlichen Bestimmungen unterworfen ist, während dessen die PKV
privatwirtschaftlich handelt und handeln kann. Eine PKV kann man somit
als Unternehmen ansehen, das den Prinzipien der freien Marktwirtschaft
folgt. Es werden besondere Vorschriften zugrunde gelegt und es ist nicht
zwingend notwendig, das jeder Antragsteller, im Gegensatz zur GKV,
aufgenommen wird.
In
der Regel kann man eine PKV als Absicherung gegen Kosten, die aus
Krankheiten, Unfällen, diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen oder
vorbeugenden Maßnahmen entstehen, ansehen. Es werden zwischen Voll-,
Teil- und Zusatzversicherungen unterschieden:
Die Vollversicherung
Sie umfasst die Absicherung aller Krankheitskosten. Es kann aber ebenso
eine sogenannte substitutive Krankenversicherung abgeschlossen werden,
die nur die ambulanten wie stationären Krankheitskosten abdeckt.
Die Teilversicherung
Unter einer Teilversicherung versteht man die Absicherung eines
bestimmten Anteils der Krankheitskosten, wie z.B. bei Beamten, die durch
ihren Dienstherren einen entsprechenden Anspruch auf Beihilfe erhalten.
Die Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung beinhaltet die Absicherung zusätzlicher Risiken
zur GKV, wie Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und
Auslandskrankenversicherung usw.
Im
Gegensatz zur GKV wird bei der PKV der Vertragsabschluss von Alter,
Geschlecht, Einkommen, Gesundheitszustand, Beruf und zu versichernde
Leistung abhängig gemacht. Ein Attest, welches den Gesundheitszustand
des Antragsstellers beurkundet, muss vor Vertragsabschluss erbracht
werden. Eventuelle Vorerkrankungen (Anamnese) können unter Umständen
dazu führen, dass Risikozuschläge erhoben werden, die meist zu
prozentualen Aufschlägen auf die Normalbeiträge führen. Eine PKV kann
ebenfalls, im Gegensatz zur GKV, einen Antragsteller aufgrund seines
Gesundheitszustandes ablehnen.
In
der PKV können sich bestimmte Berufsgruppen, für die keine
Versicherungspflicht in der GKV besteht, versichern lassen. In erster
Linie zählen dazu Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Da
der Leistungsumfang der PKV erheblich umfangreicher ist, wird es
interessanter für entsprechende Berufsstände und Höchstverdienende.
Durch die Wahl der passenden Tarife kann selbst entschieden werden,
welcher Leistungsumfang gewünscht wird. Unter anderem zählen zu den
Leistungen bevorzugte Behandlungen von niedergelassenen Ärzten und
Zahnärzten. Im Gegensatz zu den GKV erstattet die PKV für medizinische
Leistungen deutlich höhere Sätze. |
| Siehe auch: |
|
Versicherungsschutz |
|
Versicherungspolice |
|
Mitversicherte Person |
| |
|
Krankenzusatzversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz
zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der
privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht
operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit
oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische
Gesundheitsmaßnahmen entstehen. |
| Siehe auch: |
|
Krankenversicherung |
| |
|
Hausratversicherung
Welche Risiken sind versichert?
-
Feuer (Brand)
sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß oder Löschen.
- Blitzschlag
- Explosion
- Absturz von Flugzeugen
-
Einbruchdiebstahl – Schäden durch Einbruch/Diebstahl einschl.
Vandalismus (ab VHB 84), sowie Beraubung, der Versuch einer Beraubung
und räuberische Erpressung.
-
Leitungswasser, Schäden durch bestimmungswidrig austretendes
Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Schäden durch
Überlaufen und Wasserdampf. Schäden an Fußböden, Verputz, Anstrich und
Tapeten in gemieteten Wohnungen.
-
Sturm-Hagel, Schäden ab Windstärke 8, Schäden an Antennenanlagen
(auch Parabolantennen), Markisen und Schildern, die dem
Versicherungsnehmer gehören.
Was wird ersetzt?
In
der Regel bezahlt der Versicherer die Wiederbeschaffung der zerstörten
oder abhanden gekommenen Gegenstände. Sogar Wertsachen wie Bargeld,
Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können anteilig mit
Ihrer Hausratversicherung abgesichert werden. Die exakten Bedingungen
sind mit dem jeweiligen Versicherer abzuklären. Wer zu Hause kostbare
Antiquitäten, Gemälde oder wertvolle Sammlungen beherbergt, sollte mit
dem Versicherer jedoch abklären, ob hierfür nicht besser eine
Spezialversicherung abgeschlossen werden sollte.
Auch ungewöhnliche Risiken wie etwa Schäden durch Fahrzeuganprall oder
Flugzeugabsturz werden vom Versicherer ersetzt. Je nach Tarif gibt’s
auch Ersatz bei Gefriergutschäden nach Stromausfall oder wenn Sie den
Schlüssel verlieren. Ist die Wohnung nach einem Versicherungsfall
unbewohnbar geworden, ersetzt die Hauratversicherung neben den
eigentlichen Sachschäden auch die Hotelkosten bis zu einer Höchstgrenze.
Wichtig beim Abschluss Ihrer Hausratversicherung.
Wählen Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig. Die
Wiederbeschaffung des Zerstörten oder Abhandengekommenen ist meist
teurer, als man auf den ersten Blick vermutet. Einen ersten Anhaltspunkt
über die Höhe der abzuschließenden Versicherungssumme gibt Ihnen die
Quadratmeter-Formel der Versicherungen: Quadratmeterzahl der zu
versichernden Wohnfläche mal einem durchschnittlichen
Wiederbeschaffungswert. Auf diesem Wege haben Sie das Risiko einer
Unterversicherung abgedeckt.
Bedenken Sie beim
Abschluss, dass im Laufe der Jahre alles teurer wird. Deshalb sollte
Ihre Hausratversicherungssumme immer wieder dem aktuellen Preisniveau
angepasst werden. Dies kann mittels einer dynamischen Anpassung auch
ganz automatisch erfolgen. |
| Siehe auch: |
|
Wohngebäudeversicherung |
|
Versicherungsschutz |
| |
|
Haftpflichtversicherung
Wenn es eine Versicherung gibt, die jeder haben sollte, dann ist es die
private Haftpflichtversicherung. Denn: Wer Schäden verursacht, muss per
Gesetz (§ 823 BGB, Schadensersatzpflicht) auch dafür aufkommen. Und das
kann teuer werden. Beispielsweise wenn Sie als Gast ein Glas Weißwein auf
einen neuen Teppich verschütten. Ganz Dicke könnte es für Sie kommen, wenn Sie
durch Ihre Unachtsamkeit als Fußgänger einen großen Verkehrsunfall
verursachen. Dann können Ihnen Millionenforderungen drohen.
Denn, so der der § 823 BGB:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.
Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den
Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt
des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so
tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
|
| Siehe auch: |
|
Rechtsschutzversicherung |
|
Versicherungsschutz |
| |
|
Wohngebäudeversicherung
So
wichtig die Hausratversicherung zur Absicherung Ihres persönlichen Hab
und Gutes ist, so unersetzlich ist die Wohngebäudeversicherung, wenn Sie
ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen. Denn sollte hier
etwas passieren, geht es meist richtig ins Geld. Im Extremfall droht
sogar der Totalverlust.br />
Eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren.
Im
Schadensfall müssen Sie mit der Ersatzsumme, die Ihnen die
Gebäudeversicherung auszahlt, Ihr Eigentum wieder in den Urzustand
versetzen können. Oft heißt das neu bauen. Dann aber leider nicht mehr
zu den Preisen von damals, sondern meist wesentlich teuerer.
Ein weiterer Aspekt, der eine Wohngebäudeversicherung wichtig macht,
ist, dass der Versicherer, sollte Ihr Eigentum für Sie oder Ihren Mieter
unbewohnbar werden, Ihnen eine Zeit lang die Anmietung einer
Ersatzwohnung zahlt. Dort kann man dann in der Übergangszeit wohnen,
während Ihr Haus oder Ihre Wohnung wieder hergestellt wird.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Eine Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel die Gefahren Feuer,
Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagelschäden ab. Diese
Risikoabdeckung können Sie in Rücksprache mit Ihrem Versicherer
individuell ergänzen.
Auf keinen Fall fehlen darf die Feuerversicherung. Bei einem Brand ist
der Schaden meist beträchtlich. Nicht ohne Grund verlangen viele
Bankinstitute zur Kritikabsicherung eine Feuerpolice. Mit dieser
Versicherung sind die Feuerschäden am Haus und an fest eingebautem
Mobiliar wie Einbauschränke oder Teppichböden abgedeckt. Ebenso die
Abbruch- bzw. Aufräumungskosten, die oft erheblich sein können. Wichtig
beim Abschluss Ihrer Versicherung ist daher auch hier, auf das
Kleingedruckte zu achten. Hier können die Leistungen, insbesondere, was
die Mietzahlungen, deren Dauer und die Höhe der Abbruch- bzw.
Aufräumungskostenübernahme betreffen, deutlich differieren.
Eine spezielle Sturmversicherung lohnt sich natürlich nur in jenen
Gegenden, in denen auch vermehrt mit Stürmen zu rechnen ist, also vor
allem an der Nord- und Ostseeküste. Natürlich wissen auch die
Versicherer das Risiko der Sturmschäden dort gut abzuschätzen. Das
heißt, die zusätzliche Sturmversicherung wird nicht billig.
Noch weiter ausdehnen kann man den Versicherungsschutz durch den
Abschuss einer Elementarschadenversicherung. Gegen eine Extraprämie
können Sie damit – zusätzlich zur Gebäudeversicherung – auch Schäden
durch Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmungen absichern.
Kosten der Wohngebäudeversicherung.
Zur Prämienermittlung der Gebäudeversicherung wird das Alter, die Größe
und Bauweise des Gebäudes hinzugezogen sowie der jeweilige Standort.
Hinzu kommen die gewünschten Versicherungsbestandteile wie etwa eine
zusätzliche Sturmversicherung oder eine spezielle
Leitungswasserversicherung, sollte in Ihrem Haus oder in Ihrer
Eigentumswohnung eine Fußbodenheizung liegen.
Auf jeden Fall berücksichtigen sollten Sie beim Abschluss einer
Wohngebäudeversicherung den eventuell steigenden Wert Ihres Gebäudes.
Auch wenn die Immobilienpreise in verschiedenen Regionen nicht mehr
rasant nach oben gehen, wäre es unverantwortlich, die Versicherungssumme
zu niedrig zu wählen. Denn mit dem Entschädigungsbetrag müssen Sie das
zerstörte Gebäude wieder neu errichten könnten. |
| Siehe auch: |
|
Versicherungsschutz |
|
Versicherungssumme |
|
Sachversicherung |
| |
|
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Für den Tierhalter sowie den Tierhüter (Person die Aufsicht über ein
Tier übernommen hat) gelten verschärfte Haftungsvorschriften. Die
Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als
Tierhalter können im Rahmen einer besonderen
Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Zu den gängigsten
Versicherungen für Tierhalter gehören die
Hundehalter-Haftpflichtversicherung und
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. |
| Siehe auch: |
|
Haftpflichtversicherung |
|
Versicherungsschutz |
|
Obliegenheit |
| |
|
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die für
Privatpersonen in der Regel durch ein Leck im Öltank verursacht werden.
Die "normale" Haftpflichtversicherung deckt keine Personen- oder
Sachschäden ab, die durch den Besitz oder das Betreiben eines Öltanks
entstehen. Um derartige Risiken abzudecken, ist der Abschluss einer
speziellen Haftpflichtversicherung erforderlich. |
| Siehe auch: |
|
Wohngebäudeversicherung |
|
Haftpflichtversicherung |
| |
|
Diensthaftpflichtversicherung
Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle
Haftpflichtversicherung für Beamte, Angestellte oder Arbeiter im
öffentlichen Dienst. Sie wird zusammen mit der
Privat-Haftpflichtversicherung angeboten bzw. abgeschlossen. Je nach
Versicherungstarif bzw. Anbieter wird zwischen der Diensthaftpflicht für
Lehrer und der Diensthaftpflicht für Verwaltungsangestellte
unterschieden. Der Versicherungsschutz wir in den Besonderen Bedingungen
und Risikobeschreibungen für die Diensthaftpflichtversicherung
definiert. |
| Siehe auch: |
|
Haftpflichtversicherung |
| |
|
Rechtsschutzversicherung
Alle Rechtsschutzversicherungen basieren auf den “allgemeine Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung” und definieren den
Versicherungsschutz. Über einzelne Paragrafen wird der jeweils
zutreffende bzw. vereinbarte Rechtsschutzbereich definiert. So z. B.
definiert der § 26 ARB den Versicherungsschutz zur Privat-, Berufs- und
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige. Der § 25
wiederum regelt den Versicherungsumfang zum Privat- und
Berufs-Rechtsschutz (ohne Verkehrs-Rechtsschutz) für Nichtselbständige.
Auf diesem Wege werden alle Rechtsschutzarten abgegrenzt und
übersichtlich dargestellt.
Der Umfang des Versicherungsschutzes gem. ARB 2000 kann in den folgenden
Formen vereinbart werden:
-
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 ARB)
-
Fahrer-Rechtsschutz (§ 22 ARB)
-
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 23 ARB)
-
Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und
Vereine (§ 24 ARB)
-
Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige (§ 25 ARB)
-
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige (§ 26
ARB)
-
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27 ARB)
-
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28)
-
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (WuG)
§ 29 ARB |
| Siehe auch: |
|
Haftpflichtversicherung |
|
Versicherungsschutz |
|
Sachversicherung |
| |
|
Berufsunfähigkeitversicherung
Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfall die versicherte Person
voraussichtlich mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung zu mindestens 50%
außerstande ist, den vor dem Versicherungsfall zuletzt ausgeübten Beruf,
so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung eingerichtet war,
auszuüben. Die Berufsunfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen und die
versicherte Person darf in dieser Zeit keine andere Tätigkeit ausüben,
welche der Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung
entspricht. |
| Siehe auch: |
|
Rentenversicherung |
|
Lebensversicherung |
| |
|
Kfz-Vollkaskoversicherung
Die Kfz-Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) beinhaltet die
Abdeckung sämtlicher Schäden der Kfz-Teilkaskoversicherung
(Fahrzeugteilversicherung). Darüber hinaus werden Schäden durch Unfall
(ein unmittelbar von außen, plötzlich eintretendes Ereignis mit
mechanischer Gewalt) sowie böswillige oder mutwillige Handlungen
betriebsfremder Personen abgedeckt. In der Kraftfahrtkaskoversicherung
wird der versicherte Schaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
ersetzt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der
Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes
Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben. |
| Siehe auch: |
|
Versicherungsschutz |
| |
|
Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist ein Begriff der Kraftfahrtversicherung. Im
Gesamten gesehen, umfasst sie die Beschädigung, die Zerstörung und den
Verlust des versicherten Fahrzeugs.
Die Kraftfahrtkaskoversicherung unterscheidet zwischen der
Kfz-Teilkaskoversicherung und der Kfz-Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung umfasst versicherte Schäden durch:
Brand oder Explosion
Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch
betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung ist
jedoch nicht mitversichert, wenn diese durch denjenigen erfolgt, an den
der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt veräußert
hat oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder Veräußerung
überlassen wurde, erfolgt.
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder
/Überschwemmung/ auf das Fahrzeug. Schäden, die dadurch verursacht
werden, dass durch vorab genannte Naturgewalten Gegenstände auf oder
gegen das Fahrzeug geworfen werden, sind mit eingeschlossen.
einen Zusammenstoß des aus eigener Kraft in Bewegung befindlichen
Fahrzeugs mit Tieren.
Mitversichert sind auch Bruchschäden an der Verglasung des
Kraftfahrzeuges.
Je nach Versicherungsbedingungen und Vereinbarung sind auch Schäden
durch Kurzschluss an der Verkabelung, an Aggregaten und durch Marderbiss
verursachte Schäden mitversichert. Hier gelten jedoch Höchstgrenzen der
Entschädigung.
Zu
berücksichtigen ist in jedem Fall die vereinbarte Selbstbeteiligung der
Kraftfahrtversicherung.
Die Leistungen der Teilkaskoversicherung sind bei einer vereinbarten
Kfz-Vollkaskoversicherung automatisch mitversichert, da eine
Kfz-Vollkaskoversicherung nicht ohne Teilkaskoversicherung abgeschlossen
werden kann. |
| Siehe auch: |
|
Versicherungsschutz |
| |
|
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung ist eine Versicherung, die nach einem Unfall
unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Leistungen erbringt. Eine
private Unfallversicherung dient zur Deckung von Körperschäden durch
Unfall, die meist auf eine bestimmte Summe abgeschlossen wurde.
Auszug möglicher Leistungen:
-
Versicherungssumme mit oder ohne Progression
- Krankenhaus-Tagegeld
- Genesungsgeld
- Bergungskosten
- Kurbeihilfe
Verschiedene Arten der Unfallversicherung:
-
Einzel-Unfallversicherung
- Familien-Unfallversicherung
- Kinder-Unfallversicherung
- Gruppen-Unfallversicherung
- Freizeit-Unfallversicherung
- Jagd-Unfallversicherung
- Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
- Unfall Rentenversicherung
- Unfallversicherung für Senioren |
| Siehe auch: |
|
Versicherungsschutz |
|
Versicherungssumme |
|
Mitversicherte Person |
| |
| Weiter Versicherungen
sind: |
|
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauwesenversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung (General Liability, GL) und
Berufshaftpflichtversicherung (Professional Indemnity, PI)
Betriebsunterbrechungsversicherung
Dread-Disease-Versicherung (schwere Krankheiten)
Elementarversicherung (z B. Erdbeben, Überschwemmung)
EPLI (Employers Practice Liability Versicherung)
Gewerbeversicherung, Schweiz: Geschäftsversicherung
Grundfähigkeiten-Versicherung
Hagelschadenversicherungen (z.B. für Obstkulturen)
Haus und Grund-Haftpflichtversicherung
Kidnap&Ransom (Entführung und Lösegeld)
Kreditversicherung
Maschinenkasko- und Maschinenbruchversicherung
Montageversicherung
Öltankhaftpflichtversicherung
Pflegeversicherung
Private Arbeitslosenversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Reiseassistenzversicherung
Reisegepäckversicherung
Reisekrankenversicherung
Reisemittelversäumnisversicherung
Reiseprivathaftpflichtversicherung
Reiserechtsschutzversicherung
Reiserücktransportversicherung
Reisestornoversicherung
Reiseunfallversicherung
Reiseversicherung
Rücklaufversicherung
Transportversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (D&O-Versicherung),
Stiftungsräte von Pensionskassen oder Freiberuflern
Versicherung gegen die finanziellen Folgen von Führerausweisentzug
Vertrauensschadenversicherung (auch Crime genannt) |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Stand 23.05.2011 |
|