Krankenversicherung

 

 

Versicherungen A-Z

 


Lebensversicherung
Die Lebensversicherung gehört zu den Individualversicherungen in Form einer Personenversicherung. In der Lebensversicherung ist der Todesfall, der Erlebensfall zu einem bestimmten Zeitpunkt, aber auch die schwere Krankheit, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren, je nach individueller Vereinbarung versichert. Unterschieden wird zwischen der kapiltalbildenden Lebensversicherung, welche den Todes- und Erlebensfall absichert, und der Risiko-Lebensversicherung, die lediglich den Todesfall absichert oder als Trägerversicherung für andere Versicherungen wie z.B. die Berufsunfähigkeits-Rentenversicherung fungiert.

Auch wenn die Steuerreform einige gravierende Einschnitte zur Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen vornahm, bleiben die Lebensversicherungsprodukte, nach wie vor, sozialpolitisch und volkswirtschaftlich der bedeutendste Versicherungszweig zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Gerade im Rahmen der Drei-Säulen-Theorie ergänzt sie die gesetzliche und die betriebliche Altersvorsorge.

Grundlegend kann man sagen, dass die Lebensversicherung folgende Risiken abdecken kann:
- Erlebensfallrisiko (Auszahlung an den Versicherungsnehmer)
- Todesfallrisiko (Auszahlung an die Bezugsberechtigt Person)
- Berufsunfähigkeitsrisiko (Zahlung einer monatlichen BU-Rente)
- Pflegerisiko (Zahlung einer monatlichen Pflegerente)
- Unfalltod (Zahlung einer zusätzlichen Unfall-Todesfallleistung)
 

Der Begriff Lebensversicherung ist als übergeordneter Begriff zu verstehen, der zahlreiche Versicherungsformen und auch Gestaltungsmöglichkeiten in sich vereint. So zählen zu den gängigsten Versicherungsformen der Lebensversicherung:

- Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todes- u. Erlebensfall
- Fondsgebundene Lebensversicherung auf den Todes- u. Erlebensfall
- Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Risikolebensversicherung
- Risikoversicherung für verbunden Leben

Siehe auch::

Rentenversicherung

Fondsversicherung
Kapitalversicherung
  
Rentenversicherungen
Private Rentenversicherungan>

Die private Rentenversicherung dient mittlerweile als notwendige Füllung der Versorgungslücke im Alter und wird auch als ein Standbein des 3-Säulen-Modell bezeichnet. Oft genutzte Arten der  Altersvorsorge der Rente mit 67 oder der vielleicht kommenden Rente mit 69 sind die Riester Rente und die Rürup Rente.

Riester Rente
Die Riesterrente ist eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge, die über staatliche Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug gefördert wird.

Rürup Rente
Die Rürup-Rente stellt ebenfalls eine wichtige private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung dar. Sie wird langläufig auch Basisrente genannt.
Beide Vorsorgen helfen Ihnen, im Alter Ihren Lebensstandard zu halten.

Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind nach dem SGB VI: — Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe, — Zahlung von Renten und Zusatzleistungen, — Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR),
Siehe auch:

Lebensversicherung

Versicherungsschutz
Fondsversicherung
 

Fondsgebundene Lebensversicherung
Eine Fondsgebundene Lebensversicherungen unterscheiden sich von den herkömmlichen Lebensversicherungen, als das Kapitalanlagerisiko vom Versicherer auf den Versicherungsnehmer übergeht. Die Besonderheiten im Vergleich zu konventionellen Versicherungen im Überblick:

- Todesfallschutz
- Verfügbarkeit des Kapitals
- Leistungsgarantien
- Renditeerwartung
- Ablaufleistung
  

Der Versicherungscharakter der fondsgebundenen Lebensversicherung besteht im Todesfallschutz. Allerdings wird die fondsgebundene Lebensversicherung weniger als Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall genutzt als zur steuerlich begünstigten Kapitalanlage. Die Todesfallsumme muss immer so hoch sein wie 60 Prozent der über die Gesamtlaufzeit eingezahlten Beiträge, damit der Vertrag steuerlich anerkannt wird. Im Falle des Todes wird entweder die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt oder, wenn das Fondsguthaben diesen Betrag übersteigt, das Fondsguthaben ausgezahlt. Möchte ein Versicherungsnehmer vorzeitig über das Kapital verfügen, wird bei einer kapitalgebundenen Versicherung nicht der Rückkaufswert ausgezahlt, sondern der Wert der Fondsanteile zum Tageskurs ermittelt, dieser Betrag wird dann ausgezahlt. Damit kann jeder Versicherte, der die Anzahl seiner Fondsanteile kennt, mithilfe der Tagespresse ermitteln, welchen Wert sein Vertrag zum jeweiligen Tag hat.

Siehe auch:

Lebensversicherung

Rentenversicherung

 

Risiko-Lebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist eine Versicherung auf den Todesfall. Die Laufzeit liegt üblicherweise zwischen 5 und 20 Jahren. Je länger die Laufzeit gewählt wird, desto höher fallen die Beiträge aus. Gleiches gilt auch für das Eintrittsalter der versicherten Person, je älter sie ist, desto mehr Versicherungsbeitrag ist zu zahlen. Die Versicherungssumme kann gleichbleibend, fallend oder steigend gewählt werden. Tritt der Todesfall der versicherten Person während der Laufzeit nicht ein, erlischt der Vertrag zum vereinbarten Ablauf ohne Geldleistung.
Im Allgemeinen bietet die Risikolebensversicherung einen günstigen Hinterbliebenschutz oder Gläubigerschutz bei Verbindlichkeiten des Versicherungsnehmers.
Die Risikolebensversicherung gibt es auch in diversen Varianten als Hauptversicherung mit Zusatzversicherungen. Eine der gängigsten Zusatzversicherungen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Siehe auch:

Rentenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungsschutz
 

Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherungen (PKV) handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von privatrechtlichen Unternehmen unterhalten werden. Sie unterstehen, wie auch andere Versicherungsgesellschaften, ebenso der Rechts- und Finanzaufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV). Im Vergleich dazu sind die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitswesen verankert.

Die größten Unterschiede ergeben sich aus der Tatsache, dass die GKV gesetzlichen Bestimmungen unterworfen ist, während dessen die PKV privatwirtschaftlich handelt und handeln kann. Eine PKV kann man somit als Unternehmen ansehen, das den Prinzipien der freien Marktwirtschaft folgt. Es werden besondere Vorschriften zugrunde gelegt und es ist nicht zwingend notwendig, das jeder Antragsteller, im Gegensatz zur GKV, aufgenommen wird.

In der Regel kann man eine PKV als Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheiten, Unfällen, diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen oder vorbeugenden Maßnahmen entstehen, ansehen. Es werden zwischen Voll-, Teil- und Zusatzversicherungen unterschieden:


Die Vollversicherung

Sie umfasst die Absicherung aller Krankheitskosten. Es kann aber ebenso eine sogenannte substitutive Krankenversicherung abgeschlossen werden, die nur die ambulanten wie stationären Krankheitskosten abdeckt.

Die Teilversicherung

Unter einer Teilversicherung versteht man die Absicherung eines bestimmten Anteils der Krankheitskosten, wie z.B. bei Beamten, die durch ihren Dienstherren einen entsprechenden Anspruch auf Beihilfe erhalten.

Die Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung beinhaltet die Absicherung zusätzlicher Risiken zur GKV, wie Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und Auslandskrankenversicherung usw.

Im Gegensatz zur GKV wird bei der PKV der Vertragsabschluss von Alter, Geschlecht, Einkommen, Gesundheitszustand, Beruf und zu versichernde Leistung abhängig gemacht. Ein Attest, welches den Gesundheitszustand des Antragsstellers beurkundet, muss vor Vertragsabschluss erbracht werden. Eventuelle Vorerkrankungen (Anamnese) können unter Umständen dazu führen, dass Risikozuschläge erhoben werden, die meist zu prozentualen Aufschlägen auf die Normalbeiträge führen. Eine PKV kann ebenfalls, im Gegensatz zur GKV, einen Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes ablehnen.
 

In der PKV können sich bestimmte Berufsgruppen, für die keine Versicherungspflicht in der GKV besteht, versichern lassen. In erster Linie zählen dazu Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.

Da der Leistungsumfang der PKV erheblich umfangreicher ist, wird es interessanter für entsprechende Berufsstände und Höchstverdienende. Durch die Wahl der passenden Tarife kann selbst entschieden werden, welcher Leistungsumfang gewünscht wird. Unter anderem zählen zu den Leistungen bevorzugte Behandlungen von niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten. Im Gegensatz zu den GKV erstattet die PKV für medizinische Leistungen deutlich höhere Sätze.

Siehe auch:

Versicherungsschutz

Versicherungspolice
Mitversicherte Person
 

Krankenzusatzversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen.

Siehe auch:

Krankenversicherung

 

Hausratversicherung
Welche Risiken sind versichert?

- Feuer (Brand) sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß oder Löschen.
- Blitzschlag
- Explosion
- Absturz von Flugzeugen
- Einbruchdiebstahl – Schäden durch Einbruch/Diebstahl einschl. Vandalismus (ab VHB 84), sowie Beraubung, der Versuch einer Beraubung und räuberische Erpressung.
- Leitungswasser, Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Schäden durch Überlaufen und Wasserdampf. Schäden an Fußböden, Verputz, Anstrich und Tapeten in gemieteten Wohnungen.
- Sturm-Hagel, Schäden ab Windstärke 8, Schäden an Antennenanlagen (auch Parabolantennen), Markisen und Schildern, die dem Versicherungsnehmer gehören.
 

Was wird ersetzt?

In der Regel bezahlt der Versicherer die Wiederbeschaffung der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Sogar Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können anteilig mit Ihrer Hausratversicherung abgesichert werden. Die exakten Bedingungen sind mit dem jeweiligen Versicherer abzuklären. Wer zu Hause kostbare Antiquitäten, Gemälde oder wertvolle Sammlungen beherbergt, sollte mit dem Versicherer jedoch abklären, ob hierfür nicht besser eine Spezialversicherung abgeschlossen werden sollte.
 

Auch ungewöhnliche Risiken wie etwa Schäden durch Fahrzeuganprall oder Flugzeugabsturz werden vom Versicherer ersetzt. Je nach Tarif gibt’s auch Ersatz bei Gefriergutschäden nach Stromausfall oder wenn Sie den Schlüssel verlieren. Ist die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar geworden, ersetzt die Hauratversicherung neben den eigentlichen Sachschäden auch die Hotelkosten bis zu einer Höchstgrenze.
 

Wichtig beim Abschluss Ihrer Hausratversicherung.

Wählen Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig. Die Wiederbeschaffung des Zerstörten oder Abhandengekommenen ist meist teurer, als man auf den ersten Blick vermutet. Einen ersten Anhaltspunkt über die Höhe der abzuschließenden Versicherungssumme gibt Ihnen die Quadratmeter-Formel der Versicherungen: Quadratmeterzahl der zu versichernden Wohnfläche mal einem durchschnittlichen Wiederbeschaffungswert. Auf diesem Wege haben Sie das Risiko einer Unterversicherung abgedeckt.
 

Bedenken Sie beim Abschluss, dass im Laufe der Jahre alles teurer wird. Deshalb sollte Ihre Hausratversicherungssumme immer wieder dem aktuellen Preisniveau angepasst werden. Dies kann mittels einer dynamischen Anpassung auch ganz automatisch erfolgen.
Siehe auch:

Wohngebäudeversicherung

Versicherungsschutz
 

Haftpflichtversicherung
Wenn es eine Versicherung gibt, die jeder haben sollte, dann ist es die private Haftpflichtversicherung. Denn: Wer Schäden verursacht, muss per Gesetz (§ 823 BGB, Schadensersatzpflicht) auch dafür aufkommen. Und das kann teuer werden. Beispielsweise wenn Sie als Gast ein Glas Weißwein auf einen neuen Teppich verschütten. Ganz Dicke könnte es für Sie kommen, wenn Sie durch Ihre Unachtsamkeit als Fußgänger einen großen Verkehrsunfall verursachen. Dann können Ihnen Millionenforderungen drohen.
 

Denn, so der der § 823 BGB:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
 

Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Siehe auch:

Rechtsschutzversicherung

Versicherungsschutz
 

Wohngebäudeversicherung
So wichtig die Hausratversicherung zur Absicherung Ihres persönlichen Hab und Gutes ist, so unersetzlich ist die Wohngebäudeversicherung, wenn Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen. Denn sollte hier etwas passieren, geht es meist richtig ins Geld. Im Extremfall droht sogar der Totalverlust.br />  

Eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren.

Im Schadensfall müssen Sie mit der Ersatzsumme, die Ihnen die Gebäudeversicherung auszahlt, Ihr Eigentum wieder in den Urzustand versetzen können. Oft heißt das neu bauen. Dann aber leider nicht mehr zu den Preisen von damals, sondern meist wesentlich teuerer.
 

Ein weiterer Aspekt, der eine Wohngebäudeversicherung wichtig macht, ist, dass der Versicherer, sollte Ihr Eigentum für Sie oder Ihren Mieter unbewohnbar werden, Ihnen eine Zeit lang die Anmietung einer Ersatzwohnung zahlt. Dort kann man dann in der Übergangszeit wohnen, während Ihr Haus oder Ihre Wohnung wieder hergestellt wird.
 

Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Eine Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagelschäden ab. Diese Risikoabdeckung können Sie in Rücksprache mit Ihrem Versicherer individuell ergänzen.
 

Auf keinen Fall fehlen darf die Feuerversicherung. Bei einem Brand ist der Schaden meist beträchtlich. Nicht ohne Grund verlangen viele Bankinstitute zur Kritikabsicherung eine Feuerpolice. Mit dieser Versicherung sind die Feuerschäden am Haus und an fest eingebautem Mobiliar wie Einbauschränke oder Teppichböden abgedeckt. Ebenso die Abbruch- bzw. Aufräumungskosten, die oft erheblich sein können. Wichtig beim Abschluss Ihrer Versicherung ist daher auch hier, auf das Kleingedruckte zu achten. Hier können die Leistungen, insbesondere, was die Mietzahlungen, deren Dauer und die Höhe der Abbruch- bzw. Aufräumungskostenübernahme betreffen, deutlich differieren.
 

Eine spezielle Sturmversicherung lohnt sich natürlich nur in jenen Gegenden, in denen auch vermehrt mit Stürmen zu rechnen ist, also vor allem an der Nord- und Ostseeküste. Natürlich wissen auch die Versicherer das Risiko der Sturmschäden dort gut abzuschätzen. Das heißt, die zusätzliche Sturmversicherung wird nicht billig.
 

Noch weiter ausdehnen kann man den Versicherungsschutz durch den Abschuss einer Elementarschadenversicherung. Gegen eine Extraprämie können Sie damit – zusätzlich zur Gebäudeversicherung – auch Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmungen absichern.
 

Kosten der Wohngebäudeversicherung.

Zur Prämienermittlung der Gebäudeversicherung wird das Alter, die Größe und Bauweise des Gebäudes hinzugezogen sowie der jeweilige Standort. Hinzu kommen die gewünschten Versicherungsbestandteile wie etwa eine zusätzliche Sturmversicherung oder eine spezielle Leitungswasserversicherung, sollte in Ihrem Haus oder in Ihrer Eigentumswohnung eine Fußbodenheizung liegen.
 

Auf jeden Fall berücksichtigen sollten Sie beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung den eventuell steigenden Wert Ihres Gebäudes. Auch wenn die Immobilienpreise in verschiedenen Regionen nicht mehr rasant nach oben gehen, wäre es unverantwortlich, die Versicherungssumme zu niedrig zu wählen. Denn mit dem Entschädigungsbetrag müssen Sie das zerstörte Gebäude wieder neu errichten könnten.

Siehe auch:

Versicherungsschutz

Versicherungssumme
Sachversicherung
 

Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Für den Tierhalter sowie den Tierhüter (Person die Aufsicht über ein Tier übernommen hat) gelten verschärfte Haftungsvorschriften. Die Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Tierhalter können im Rahmen einer besonderen Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Zu den gängigsten Versicherungen für Tierhalter gehören die Hundehalter-Haftpflichtversicherung und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.

Siehe auch:

Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz
Obliegenheit
 

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die für Privatpersonen in der Regel durch ein Leck im Öltank verursacht werden. Die "normale" Haftpflichtversicherung deckt keine Personen- oder Sachschäden ab, die durch den Besitz oder das Betreiben eines Öltanks entstehen. Um derartige Risiken abzudecken, ist der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung erforderlich.

Siehe auch:

Wohngebäudeversicherung

Haftpflichtversicherung

 

Diensthaftpflichtversicherung
Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst. Sie wird zusammen mit der Privat-Haftpflichtversicherung angeboten bzw. abgeschlossen. Je nach Versicherungstarif bzw. Anbieter wird zwischen der Diensthaftpflicht für Lehrer und der Diensthaftpflicht für Verwaltungsangestellte unterschieden. Der Versicherungsschutz wir in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Diensthaftpflichtversicherung definiert.

Siehe auch:

Haftpflichtversicherung

 

Rechtsschutzversicherung
Alle Rechtsschutzversicherungen basieren auf den “allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung” und definieren den Versicherungsschutz. Über einzelne Paragrafen wird der jeweils zutreffende bzw. vereinbarte Rechtsschutzbereich definiert. So z. B. definiert der § 26 ARB den Versicherungsschutz zur Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige. Der § 25 wiederum regelt den Versicherungsumfang zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz (ohne Verkehrs-Rechtsschutz) für Nichtselbständige. Auf diesem Wege werden alle Rechtsschutzarten abgegrenzt und übersichtlich dargestellt.
 

Der Umfang des Versicherungsschutzes gem. ARB 2000 kann in den folgenden Formen vereinbart werden:

- Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 ARB)
- Fahrer-Rechtsschutz (§ 22 ARB)
- Privat-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 23 ARB)
- Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine (§ 24 ARB)
- Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige (§ 25 ARB)
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige (§ 26 ARB)
- Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27 ARB)
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28)
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (WuG) § 29 ARB

Siehe auch:

Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz
Sachversicherung
 

Berufsunfähigkeitversicherung
Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall die versicherte Person voraussichtlich mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung zu mindestens 50% außerstande ist, den vor dem Versicherungsfall zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung eingerichtet war, auszuüben. Die Berufsunfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen und die versicherte Person darf in dieser Zeit keine andere Tätigkeit ausüben, welche der Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Siehe auch:
Rentenversicherung
Lebensversicherung
 

Kfz-Vollkaskoversicherung
Die Kfz-Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) beinhaltet die Abdeckung sämtlicher Schäden der Kfz-Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung). Darüber hinaus werden Schäden durch Unfall (ein unmittelbar von außen, plötzlich eintretendes Ereignis mit mechanischer Gewalt) sowie böswillige oder mutwillige Handlungen betriebsfremder Personen abgedeckt. In der Kraftfahrtkaskoversicherung wird der versicherte Schaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.

Siehe auch:

Versicherungsschutz

 

Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist ein Begriff der Kraftfahrtversicherung. Im Gesamten gesehen, umfasst sie die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des versicherten Fahrzeugs.

Die Kraftfahrtkaskoversicherung unterscheidet zwischen der Kfz-Teilkaskoversicherung und der Kfz-Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung umfasst versicherte Schäden durch:

Brand oder Explosion

Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung ist jedoch nicht mitversichert, wenn diese durch denjenigen erfolgt, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt veräußert hat oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder Veräußerung überlassen wurde, erfolgt.

unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder /Überschwemmung/ auf das Fahrzeug. Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch vorab genannte Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, sind mit eingeschlossen.

einen Zusammenstoß des aus eigener Kraft in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren.

Mitversichert sind auch Bruchschäden an der Verglasung des Kraftfahrzeuges.
Je nach Versicherungsbedingungen und Vereinbarung sind auch Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung, an Aggregaten und durch Marderbiss verursachte Schäden mitversichert. Hier gelten jedoch Höchstgrenzen der Entschädigung.

Zu berücksichtigen ist in jedem Fall die vereinbarte Selbstbeteiligung der Kraftfahrtversicherung.

Die Leistungen der Teilkaskoversicherung sind bei einer vereinbarten Kfz-Vollkaskoversicherung automatisch mitversichert, da eine Kfz-Vollkaskoversicherung nicht ohne Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden kann.

Siehe auch:

Versicherungsschutz

 

Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung ist eine Versicherung, die nach einem Unfall unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Leistungen erbringt. Eine private Unfallversicherung dient zur Deckung von Körperschäden durch Unfall, die meist auf eine bestimmte Summe abgeschlossen wurde.
 

Auszug möglicher Leistungen:

- Versicherungssumme mit oder ohne Progression
- Krankenhaus-Tagegeld
- Genesungsgeld
- Bergungskosten
- Kurbeihilfe 
 

Verschiedene Arten der Unfallversicherung:

- Einzel-Unfallversicherung
- Familien-Unfallversicherung
- Kinder-Unfallversicherung
- Gruppen-Unfallversicherung
- Freizeit-Unfallversicherung
- Jagd-Unfallversicherung
- Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
- Unfall Rentenversicherung
- Unfallversicherung für Senioren

Siehe auch:

Versicherungsschutz

Versicherungssumme
Mitversicherte Person
 
Weiter Versicherungen sind:

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauwesenversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung (General Liability, GL) und Berufshaftpflichtversicherung (Professional Indemnity, PI)
Betriebsunterbrechungsversicherung
Dread-Disease-Versicherung (schwere Krankheiten)
Elementarversicherung (z B. Erdbeben, Überschwemmung)

EPLI (Employers Practice Liability Versicherung)

Gewerbeversicherung, Schweiz: Geschäftsversicherung
Grundfähigkeiten-Versicherung
Hagelschadenversicherungen (z.B. für Obstkulturen)
Haus und Grund-Haftpflichtversicherung
Kidnap&Ransom (Entführung und Lösegeld)
Kreditversicherung
Maschinenkasko- und Maschinenbruchversicherung
Montageversicherung
Öltankhaftpflichtversicherung
Pflegeversicherung
Private Arbeitslosenversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Reiseassistenzversicherung
Reisegepäckversicherung
Reisekrankenversicherung
Reisemittelversäumnisversicherung
Reiseprivathaftpflichtversicherung
Reiserechtsschutzversicherung
Reiserücktransportversicherung
Reisestornoversicherung
Reiseunfallversicherung
Reiseversicherung
Rücklaufversicherung
Transportversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (D&O-Versicherung), Stiftungsräte von Pensionskassen oder Freiberuflern
Versicherung gegen die finanziellen Folgen von Führerausweisentzug
Vertrauensschadenversicherung (auch Crime genannt)

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
© by ISET GmbH 2010 Versicherungen A-Z | Versicherungsvergleich | Vergleichsrechner |