Gewässerschaden

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
 

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Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die für Privatpersonen in der Regel durch ein Leck im Öltank verursacht werden. Die "normale" Haftpflichtversicherung deckt keine Personen- oder Sachschäden ab, die durch den Besitz oder das Betreiben eines Öltanks entstehen. Um derartige Risiken abzudecken, ist der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung erforderlich.

 

Unerlässlich und beruhigend: Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.

Umweltschäden gehören zu den kostenintensivsten Schäden überhaupt. Und eines der größten Schadenereignisse, das eintreten kann, ist erfahrungsgemäß die Verunreinigung von Gewässern durch Öl. Ein undichter Öltank kann so für den Hausbesitzer zu einem unkalkulierbaren, ja Existenz-Bedrohenden Risiko werden, da die Beseitigung der entstandenen Schäden oft in die Hunderttausende geht.

Selbst vom Hersteller des Öltanks abgegebene Garantieerklärungen und vom Hausbesitzer ergriffene, weitere Vorsichtsmaßnahmen nützen in solchen Fällen nichts: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen haften Sie für die durch das austretende Öl entstandenen Schäden - und zwar ohne Verschulden!

Für alle Hausbesitzer, die mit Öl heizen, gilt daher der Rat, sich unbedingt durch eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung zu schützen. Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT bietet hier umfassenden Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen.

Bitte lassen Sie sich ein Angebot für Ihre Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung berechnen und prüfen Sie unser Leistungsangebot. Sie werden überzeugt sein.
 

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Siehe auch:

Wohngebäudeversicherung

Haftpflichtversicherung

 

Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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