Tierhalter-Haftpflichtversicherung
 

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Für den Tierhalter sowie den Tierhüter (Person die Aufsicht über ein Tier übernommen hat) gelten verschärfte Haftungsvorschriften. Die Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Tierhalter können im Rahmen einer besonderen Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Zu den gängigsten Versicherungen für Tierhalter gehören die Hundehalter-Haftpflichtversicherung und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.

 

Notwendig und effektiv: Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Für Tierhalter gelten ganz eigene umfassende Haftungsbestimmungen: So entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn ganz ohne eigenes Zutun des Tierhalters - einzig durch das Verhalten des Tieres - ein Schaden verursacht wird. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von der sogenannten Gefährdungshaftung.

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT sowohl für Hunde- als auch für Pferdehalter anbietet, schützt Sie optimal vor den Folgen derartiger Schäden.

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Alle angegeben Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011
 
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