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Tierhalter-Haftpflichtversicherung
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Für den Tierhalter sowie den Tierhüter (Person die Aufsicht über ein
Tier übernommen hat) gelten verschärfte Haftungsvorschriften. Die
Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als
Tierhalter können im Rahmen einer besonderen
Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Zu den gängigsten
Versicherungen für Tierhalter gehören die
Hundehalter-Haftpflichtversicherung und
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. |
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Notwendig und effektiv: Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Für Tierhalter gelten ganz eigene umfassende Haftungsbestimmungen: So
entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn ganz
ohne eigenes Zutun des Tierhalters - einzig durch das Verhalten des
Tieres - ein Schaden verursacht wird. Der Gesetzgeber spricht in diesem
Fall von der sogenannten Gefährdungshaftung.
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die die HAFTPFLICHTKASSE
DARMSTADT sowohl für Hunde- als auch für Pferdehalter anbietet, schützt
Sie optimal vor den Folgen derartiger Schäden.
Bitte lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot für Ihre
Tierhalter-Haftpflichtversicherung berechnen und vergleichen Sie unser
Leistungsangebot. Sie werden überzeugt sein.
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| Siehe auch: |
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Haftpflichtversicherung |
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Versicherungsschutz |
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Obliegenheit |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.2011 |
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