|
Die Kaskoversicherung ist ein Begriff der Kraftfahrtversicherung. Im
Gesamten gesehen, umfasst sie die Beschädigung, die Zerstörung und den
Verlust des versicherten Fahrzeugs.
Die Kraftfahrtkaskoversicherung unterscheidet zwischen der
Kfz-Teilkaskoversicherung und der Kfz-Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung umfasst versicherte Schäden durch:
Brand oder Explosion
Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch
betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung ist
jedoch nicht mitversichert, wenn diese durch denjenigen erfolgt, an den
der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt veräußert
hat oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder Veräußerung
überlassen wurde, erfolgt.
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder
/Überschwemmung/ auf das Fahrzeug. Schäden, die dadurch verursacht
werden, dass durch vorab genannte Naturgewalten Gegenstände auf oder
gegen das Fahrzeug geworfen werden, sind mit eingeschlossen.
einen Zusammenstoß des aus eigener Kraft in Bewegung befindlichen
Fahrzeugs mit Tieren.
Mitversichert sind auch Bruchschäden an der Verglasung des
Kraftfahrzeuges.
Je nach Versicherungsbedingungen und Vereinbarung sind auch Schäden
durch Kurzschluss an der Verkabelung, an Aggregaten und durch Marderbiss
verursachte Schäden mitversichert. Hier gelten jedoch Höchstgrenzen der
Entschädigung.
Zu
berücksichtigen ist in jedem Fall die vereinbarte Selbstbeteiligung der
Kraftfahrtversicherung.
Die Leistungen der Teilkaskoversicherung sind bei einer vereinbarten
Kfz-Vollkaskoversicherung automatisch mitversichert, da eine
Kfz-Vollkaskoversicherung nicht ohne Teilkaskoversicherung abgeschlossen
werden kann. |