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Rentenversicherung
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Private
Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung dient mittlerweile als notwendige Füllung
der Versorgungslücke im Alter und wird auch als ein Standbein des
3-Säulen-Modell bezeichnet. Oft genutzte Arten der Altersvorsorge der
Rente mit 67 oder der vielleicht kommenden Rente mit 69 sind die Riester
Rente und die Rürup Rente.
Riester Rente
Die Riesterrente ist eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge, die
über staatliche Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug gefördert wird.
Rürup Rente
Die Rürup-Rente stellt ebenfalls eine wichtige private
Altersvorsorge mit staatlicher Förderung dar. Sie wird langläufig auch
Basisrente genannt.
Beide Vorsorgen helfen Ihnen, im Alter Ihren Lebensstandard zu halten.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung.
Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder
Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren
Hinterbliebene. Die wesentlichen Aufgaben der Rentenversicherung sind
nach dem SGB VI: — Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe, —
Zahlung von Renten und Zusatzleistungen, — Zahlung von Beiträgen zur
Krankenversicherung der Rentner (KVdR), |
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| Siehe auch: |
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Lebensversicherung |
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Versicherungsschutz |
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Fondsversicherung |
| Alle angegeben
Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand 23.05.20111 |
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